Zahlung durch den Arbeitgeber
Ein berufsintegratives Studium hat den Vorteil, dass die Berufstätigkeit und somit auch die wirtschaftliche Grundlage nicht aufgegeben werden muss. Nicht zuletzt stellt das im Rahmen des Studiums umgesetzte Projekt für das Unternehmen bzw. die Organisation, in der die Studierenden tätig sind, einen echten Mehrwert auch für den Arbeitgeber dar. Daher sind einige Arbeitgeber bereit, die Studiengebühren anteilig oder insgesamt zu übernehmen.
Selbstfinanzierung
Für Studierende, die ihr Studium selbst finanzieren, bieten wir verschiedene Zahlungsmodelle an. Neben der einmaligen Zahlung der Kosten für das Studium (d.h. Studien- und Immatrikulationsgebühr) bieten wir auch die jährliche Zahlung sowie die monatliche oder quartalsweise Ratenzahlung an. Die direkt anfallenden Kosten für die An- und Abreise zu den etwa monatlich stattfindenden Präsenzveranstaltungen sowie für Übernachtungen und Verpflegung sollten bei der Planung berücksichtigt werden.
Förderprogramme
Einige Bundesländer bieten Förderprogramme an, die die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziell bezuschussen und unterstützen. Die nachfolgende Auflistung gibt hierzu einen Überblick mit Angabe der jeweiligen Links zu den Internetseiten mit weiterführenden Informationen:
Steuerliche Absetzbarkeit
Aus- und Weiterbildung wird durch den Staat gefördert. Deshalb gibt es die Möglichkeit, die Kosten berufsintegrativer Studiengänge von der Steuer abzusetzen. So können die Studiengebühren, aber auch Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Unterrichtsmaterialien und ähnliches als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden und die Steuerlast erheblich reduzieren. Weiterführende Informationen finden sich bei Stiftung Warentest (www.test.de/Steuererklaerung-Bildungskosten-absetzen-5230750-0/).
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